Es ist wichtig, dass die Lösung einen Konsens darstellt. Die Lösung sollte viele Vorteile und nicht gleichviele Nachteile bringen. Bevor die Einigung/Lösung niedergeschrieben wird, prüft der Mediator zusammen mit den Medianten folgende Punkte: Sind alle Möglichkeiten ausreichend geprüft? Werden durch die Lösung die Probleme der Parteien gelöst? Wurden daraus entstehende Konsequenzen bedacht? Kann die Lösung in der Realität funktionieren? Die Lösung/Einigung wird dann in Form eines Vertrages niedergeschrieben. Bevor die Parteien den Vertrag unterschreiben, haben sie die Möglichkeit, diesen durch Dritte (Anwalt, Steuerberater, usw.) prüfen zu lassen. Anschließend wird der Vertrag von den anwesenden Parteien sowie dem Mediator unterschrieben und ist damit gemäß §§ 145 ff. BGB rechtsgültig. Unter bestimmten Umständen ist es empfehlenswert, den von allen Parteien unterzeichneten Vertrag durch einen Notar beglaubigen zu lassen.