Mediation

Kooperation

Mediation und ihre Chancen

„Mediation“ bedeutet in der wörtlichen Übersetzung „Vermittlung“. Die Wurzeln dieses Verfahrens sind bis in die Antike zurückzuverfolgen und wurden als Verfahren der Konfliktlösung in den 60er und 70er Jahren in den USA verfestigt und weiterentwickelt. In dieser Zeit wurden bereits Leitlinien, Merkmale und die Grundregeln für die Mediation festgelegt. 

In Deutschland wurde am 21.07.2012 das deutsche Mediationsgesetz als Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Formen der außergerichtlichen Konfliktbeilegung erlassen.

Grundgedanken der Mediation

Bei der Mediation steht die Vermittlung in Streitfällen durch allparteiliche Dritte, die von allen Seiten als neutrale Instanz akzeptiert werden, im Vordergrund.

Der Konflikt bzw. die Krise werden als Chance zur Veränderung/Verbesserung gesehen

Wo Konsens herrscht, kann keine
Gewalt entstehen

Nur der Konsens (Einvernehmlichkeit)
kann allen nutzen

Eigenverantwortliches Handeln erzeugt
soziale Kompetenz

Merkmale der Mediation

Im Gegensatz zu einer Schiedsperson oder einem Richter, ist der Mediator nicht berechtigt und gewillt, den Parteien eine Entscheidung aufzuerlegen. Der Ausgang des Verfahrens wird ausschließlich durch die Parteien bestimmt.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig

Allparteilichkeit

Die Vermittlung erfolgt durch einen allparteilichen Vermittler

Selbstvertretung

Die Konfliktparteien sind bei der Mediation persönlich anwesend

Eigenverantwortlichkeit

Die Lösung des Konflikts erfolgt durch die Konfliktparteien

Verfahren

Das Verfahren ist außergerichtlich & dadurch weniger kostenintensiv

Vorteile der Mediation

Die Zielvorstellung einer Mediation kann sehr unterschiedlich sein. Sie kann pragmatisch als ein Verfahren, das eine Einigung erreichen soll, verstanden werden. Auch ein Vergleich kann ein Ziel sein. Eine Mediation kann auch erfolgreich sein, wenn sich die Beziehung der Parteien verbessert, der Streitstoff eingegrenzt wird, Teillösungen gefunden werden oder die Medianten ein besseres Verständnis der Konfliktpunkte gewinnen.

Klärung der
Interessen aller Beteiligten

Schnelles
und günstiges Verfahren

Zukunftsorientiert

Verständnis für
den Anderen wird gefördert

Wiederherstellung der Kommunikation zwischen Parteien

Zufriedenstellende Ergebnisse für alle Beteiligten

Finden von kreativen Lösungsmöglich-keiten

Es gibt
keine Verlierer

Ablauf der Mediation

Der Mediator ist für den Prozess und die Parteien für die Lösung zuständig

In der Vorphase werden die interessierten Medianten (Parteien) über das Verfahren informiert, die Vorteile der Mediation und die Rechtsverbindlichkeit erklärt. Unsicherheiten, Zweifel und Ängste sollen in dieser Phase abgebaut werden.

Begrüßung der Parteien durch den Mediator, Vorstellung aller Beteiligten. Hinweis auf die Allparteilichkeit des Mediators, Freiwilligkeit & Eigenverantwortung der Medianten, Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht des Mediators & der Medianten. Der Mediator informiert über seinen Kenntnisstand und garantiert so die notwendige Transparenz. Beantwortung offener Fragen & evtl. Kommunikationsregeln festgelegt.

Die Parteien schildern nacheinander den Konflikt. Der Mediator hört aktiv zu, stellt gegebenenfalls Verständnisfragen. Anschließend werden die Themenpunkte visualisiert und evtl. zu Oberthemen zusammengeführt. Gibt es mehrere Themen, entscheiden die Mediaten, mit welchen Thema begonnen werden soll.

In dieser Phase stellen die Medianten ihre Wünsche, Interessen und Bedürfnisse dar. Oft finden sich dann schon die ersten Gemeinsamkeiten, ein zunehmender Dialog entsteht. Die Phase 3 nimmt in der Regel die längste Zeit in Anspruch.

Die Parteien überlegen sich Lösungswege. Die Konfliktparteien bringen ihre Lösungsvorschläge ein. Im folgenden Schritt besprechen und bewerten die Parteien die vorgeschlagenen Lösungen und überprüfen diese auf Tauglichkeit. Es gibt vier Kriterien für ein gutes Verhandlungsergebnis: die Lösung muss fair, effizient, vernünftig und stabil sein.

Es ist wichtig, dass die Lösung einen Konsens darstellt. Die Lösung sollte viele Vorteile und nicht gleichviele Nachteile bringen. Bevor die Einigung/Lösung niedergeschrieben wird, prüft der Mediator zusammen mit den Medianten folgende Punkte: Sind alle Möglichkeiten ausreichend geprüft? Werden durch die Lösung die Probleme der Parteien gelöst? Wurden daraus entstehende Konsequenzen bedacht? Kann die Lösung in der Realität funktionieren? Die Lösung/Einigung wird dann in Form eines Vertrages niedergeschrieben. Bevor die Parteien den Vertrag unterschreiben, haben sie die Möglichkeit, diesen durch Dritte (Anwalt, Steuerberater, usw.) prüfen zu lassen. Anschließend wird der Vertrag von den anwesenden Parteien sowie dem Mediator unterschrieben und ist damit gemäß §§ 145 ff. BGB rechtsgültig. Unter bestimmten Umständen ist es empfehlenswert, den von allen Parteien unterzeichneten Vertrag durch einen Notar beglaubigen zu lassen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner